hatte FK Gew. drin....
9x16 ET25 passt hinten schon...
nur vorne brauchst du 5mm platten damit net ans fahrwerk kommst
hatte FK Gew. drin....
9x16 ET25 passt hinten schon...
nur vorne brauchst du 5mm platten damit net ans fahrwerk kommst
Hmmm werde mir nun ET 15 holen, hoffe das passt mit dem FK Gewindefahrwerk....
ET 15 passt auf jeden Fall.
Wäre mir vorne wohl schon fast zuviel des guten. Hinten musst dann gucken ob es optisch zu vorne passt.....
klar passen ET15 zum FK...auch zu anderen dann
hinten schauts fett aus..ich musste jedefalls nichts ziehen hinten vom TÜV aus...vorne hatte ich ET25 mit 5mm Platten...
vorne ET15 musste du evtl die kanen umlegen...aber is ja kein großer akt...dann sollte der sege vom TÜV da sein
Thema in's richtige Unterforum verschoben!
Hallo,
der Beitrag ist zwar schon was älter, ich hab aber auch ne frage, die in die richtung geht.
ich habe mir CR felgen in der größe 9x16 ET25 geholt und jetzt beim hersteller nach nem gutachten gefragt. es gibt nur ein festigkeitsgutachten. ist ja auch ok, aber jetzt haben die mir geschrieben:
"Sie können die CR7 in 9,0x16 Zoll, ET 25 rundum auf Ihrem Fahrzeug fahren. Allerdings müsste Sie die Kanten umbördeln und 6-7 mm aufweiden lassen.
Mit einem Festigkeitsgutachten, für die CR7, können Sie dann eine Eintragung
per Einzelabnahme vom TÜV machen lassen."
Muss ich wirklich was an den Radkästen machen oder hatte der Typ keine Ahnung?
vorne kommen dann ja noch 5mm Platten drauf (weils sonst nicht passt) und dann hinten (damits nicht vorn breiter ist als hinten) auch 5mm oder 10mm. Dann werd ich auch hinten sicher Probleme beim Eintragen bekommen, oder?
LG und danke für Antworten
Felgenhersteller wollen immer auf der sicheren Seite stehen. Wenn du deine Radkästen weiten lässt, bekommst du ganz sicher keine Probleme beim Eintragen. Wenn du hinten 10mm Platen verbaust, kommst du auf ET15. Damit gab es beim Ein oder Anderen schon mal Probleme, je nachdem welches Fahrwerk du verbaut hast und welche Laune der Prüfer hat. Eintragbar ist es aber auf jeden Fall auch ohne Karrosseriearbeiten, nur vielleicht nicht gleich beim ersten Mal. Also lass dich nicht verrückt machen, versuche es zuerst ohne die Radkästen zu ziehen.
Vorne passt es auf jeden Fall so wie Du´s vorhast. Je nach Fahrwerk wären vielleicht 7mm Spurplatten besser (bei meinem Weitec GTN ist es notwendig).
Hinten kann ich es nach wie vor nicht glauben, das ET 15 ohne weiten möglich ist.
Es liegt aber wirklich am TÜV-Prüfer.
Ich habe hinten Räder mit ET30 + 15mm Spurplatten = ET 15. Wenn es nach ihm ginge hätte ich auch noch die Grenze von ET 10 mit den richtigen Spurplatten eintragen lassen können, aber ich finde ET15 optimal.
Und das OHNE das ich irgendwie was börteln mußte/sollte.
LG
Daniel
black.puma: ich habe ja meine ET15er rundrum auch eingetragen... Die waren auch nur mit Festigkeitsgutachten. Da passt alles wunderbar
ich hab hinten 9x16 et25 mit 24er spurplatten drauf und ganz normal vom tüv eingetragen, warum auch immer.
das beste ist, dass du mal zu ner tüv-stelle fährst, die räder mitnimmst, mit reifen drauf. dann nen vernünftigen prüfer suchen, alles mal angucken lassen und dann warten was er sagt. vielleicht steckt er diese auch so drauf... und zeigt den grünen daumen...
probiere es erstmal so. wenn du einen normalen erwischst, dann sollte das kein problem werden. allerding is die einzelabnahme eben n bisl teurer als eifach eintragen lassen.
prüfer sind auch nur menschen!
Der Beweis : 9x16 mit 215/40, ET10 (effektiv), Gewindefahrwerk im zugelassenen Bereich. Eintragung ohne Probleme, da es nirgends schleift.
Krass, also bei mir streifte bei meiner früheren Kombi - effektiv ET20 mit KW Gewinde Var. 1 - mit 4 Personen Besetzung hinten leicht die Reifenflanke.
Und das beidseitig - also nix mit Achsversatz oder so. Und so viele Federwegsbegrenzer konnte (und wollte) ich gar nicht verbauen, wie das gebraucht hätte. Komisch, komisch ...
Auf dem Bild ist klar erkennbar, dass die Lauffläche über die Kante hinausgeht, wenn auch nicht viel, aber 1-2 mm sind das, bevor es in die Schräge der Flanke geht. Damit ist es eigentlich nach StVZO nicht mehr eintragbar, da es bei genügendem Eintauchen auf jeden Fall zum Schleifen kommt. Es sei denn, das Fahrwerk ist so knüppelhart, dass da garnix federt.
Was das Bördeln der Kante betrifft: Dies ist eine allgemeine Aussage, die sich auf die L-förmigen Profile der Kotflügelkanten älterer Modelle bezieht. Der Puma hat sowas aber nicht, bei dem ist die Kotflügelkante komplett bereits im Serienzustand umgelegt bzw. gefalzt. Somit sind solche Aussagen eigentlich zu ignorieren.
Ich glaube das ist eine optische Täuschung auf dem Bild, hab gerade mal Fotos von meinem Puma mit 9x16 angeschaut, da sieht es ähnlich aus aber das Profil war abgedeckt
Vorne kann man schon ein bisschen was bördeln, eine ganz kleine Kante und so "Laschen" zum fixieren des Teppich sind ja trotzdem vorhanden.
Musste ich bei mir alles komplett umklopfen...
ich denke das keiner mit 9*16 felgen noch 4 personen mitnimmt!
@siggi, selbst wenn das profil abgedeckt ist, ist es nicht zulässig. alle fahrzeuge die eine eg-zulassung haben(ab bj 97) darf nichts rausstehen! hab es zwar auch so eingetragen, aber ist doch eher grenzwertig, da wie gesagt nichts mehr rausstehen darf. die regel mit dem abgedeckten profil ist nur für ältere fahrzeuge, deshalb haben die golf 2 auch immer so größe "schuhe"
Das ist mir neu, dass nichts mehr rausstehen darf
das kenne ich auch nicht...
ich kenne nur die regel mit den 30% und der reifenprofilfläche...
haben mir zumindest einige tüv prüfer erzählt! hatte nämlich etwas probleme als ich von federn auf das gewindefahrwerk umgestigen bin.
Ich kann mich aber dunkel erinnern, dass so etwas und noch einiges mehr geplant war nach neuem EU Recht.
Trotzdem hab ich vor 2 Jahren meine 17 Zöller eingetragen bekommen und ich kann mein Reifenprofil kontrollieren ohne mich zu bücken
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