Hallo
Ich würde mir gerne die LED´S hier kaufen http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWAX:IT und die unter der Tür anbringen , sie sind 2 mm dick würde ich die Tür noch zu bekommen ?. Woher nehme ich den Strom sie solten angehen beim öffnen der Tür , von der Innenraumlampe ?
LED`s unter der Tür
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Jup geht. da ist genug platz. Strom von der innenraumleuchte
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Unsichtbar unter die Verkleidung Würde aber besser aussehen
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meinst du an der stelle wo die einstiegsleisten normal sind?
wie macht man das da dann mit der verkabelung?!
wenn man durch die waschstraße fährt kommt da mehr als genug wasser hin...
wie wird die kabelverlegung dann damit alles dicht is?! -
ich denke er meint wenn man die LED´s an die Unterseite der Türverkleidung macht. dann sind die LED´s auch im Fahrzeug Innern wenn die Tür zu ist
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so ist es.. und bei den led stripes hat man sowieso keine probleme, die sind komplett abgedichtet, aber nicht so hell wie einzelne led
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Ich werde berichten wenn ich sie habe
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ich hab das schon seit fast ein jahr drin mit den led strips und bis jetzt keine probleme mit wasser usw. ich hab das kabel extra gelegt. wenn du interresse hast wie ich das gemacht habe schicke mir deine e-mail adresse und ich mache mal ein paar bilder da kannst du dir das vieleicht besser vorstellen wie du es machen kannst
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poste die bilder doch mal direkt hier... da haben alle was davon
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würd mich auch interessieren!
BITTE posten -
Morgen zeige ich euch mal bilder hätte nicht gedacht das sie so gut leuchten für den preis
Die Kabel habe ich in eich Schlauch gelegt schaut erst mal besser aus , und es wird nicht Geknickt . Dann bin ich hinter das Gummi gegangen dann war das Problem wie im Innenraum kommen , Ich habe mich endschlossen ein V in das Blech zu machen wo das Gummi eingesteckt wird .
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Sieht ganz gut aus, das blöde ist nur das dein Kabel dann immer zwischen Tür und Gummi eingeklemmt wird. Nicht wegen dem Kabel aber ggf wirds dann da leicht undicht. Ist an der Unterseite der Tür nicht eh ein Loch wo du mit dem Kabel durch kannst?
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sieht gut aus hät auch gern in grün. ist das legal?
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Hmm weiß nicht sie gehen ja nur an wenn die tür auf geht . Ich meine es heißt Einsteighilfe
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war der einbau schwer. bin da nen newbie.
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Es geht doch soweit ich weiß nur darum, dass man beim fahren andere Verkehrsteilnehmer nicht stören oder irritieren kann,
Unzerbodenbeleuchtund ist zu Show Zwecken ja auch erlaubt (so mein aktueller wissen-stand) eben nur nicht beim fahrenDaher sehe ich da Keime Probleme wenn das du unten an der Tür ist die normalerweise ja auch nur beim stehenden Fahrzeug offen sein sollte
Für ne ganz genaue Info musste wohl kurz beim TÜV fragen
Lg
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Die Einstiegsbeleuchtung ist erlaubt, aber soweit ich weiß nur in weiß.
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hast du da einfach bei der türe und an der ,,karosserie'' ein loch gebohrt, wo du dan mit den kabeln in den inenraum kommst?
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Den Strom hast ja vom Innenraum, wo genau hast dann die Stromquelle?
Unter dem Licht am Dachhimmel? War das viel Kabel? -
Die Einstiegsbeleuchtung ist erlaubt, aber soweit ich weiß nur in weiß.
Das ist richtig. Hab ja damals auch ne Einstiegsbeleuchtung gebastelt und vorher beim TÜV nach gefragt. Hatte ich irgendwo schon mal geschrieben, aber hier noch mal die Antwort des TÜV:
Die einschlägigen Vorschriften unterscheiden nicht zwischen lichttechnischen Einrichtungen
„in“ u „an“ Fz, wobei jedoch unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Zweckbe-
stimmungen die außen an den Fz ein- oder angebauten Einrichtungen immer ihre
vorgeschriebene Wirkung nach außen erzielen müssen, sieht man von den Kon-
trollleuchten für FzFührer einmal ab. Dementsprechend gelten die Vorschriften des § 49a der Strassenverkehrsordnung
Abs 1 u Abs 4 für lichttechnische Einrichtungen, die außen an den Fz ein- oder an-
gebaut sind u deren Wirkung außen erkennbar ist (erkennbar sein muss).
Welche Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen „in“ Fz (also im Fahrer-/Fahr-
gast- oder Laderaum) gelten, ist nicht näher ausgeführt. Bei diesen Einrichtungen
muss zunächst differenziert werden zwischen solchen, deren Wirkung auch nach
außen dringt oder die den FzFührer behindern könnten u solchen, deren Wirkung auf
die FzInnenräume beschränkt ist (zB Leselampen oder Innenbeleuchtung ohne
Blendwirkung für FzFührer oder sich außerhalb des Fz befindliche Verkehrsteil-
nehmer, Beleuchtungseinrichtungen in geschlossenen Laderäumen). Letztgenannte
lichttechnische Einrichtungen „in“ Fz werden weder von § 49a noch von § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge)erfasst –
ihr Einbau unterliegt insoweit keinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. An-
ders ist die Sachlage bei „in“ den Fz eingebauten lichttechnischen Einrichtungen mit
Wirkung nach außen. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob § 30 Abs 1 Nr 1 greift.
Dies ist zB immer dann gegeben, wenn durch diese Einrichtungen andere Verkehrs-
teilnehmer geblendet – mithin „mehr als unvermeidbar gefährdet“ – werden oder das
durch Vorschriften vorgegebene „Signalbild“ einschließlich der Farbcodierung der
Fz in Frage zu stellen ist.
Der von Ihnen beschriebene Anbau in den Türverkleidungen mit nur indirektem Licht nach hinten bedeutet keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Er ist somit zulässig.Das schreiben hab ich mir gleich ausgedruckt und im Handschuhfach liegen, falls mal die Rennleitung mehr zu wissen meint
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