LED`s unter der Tür

  • meinst du an der stelle wo die einstiegsleisten normal sind?
    wie macht man das da dann mit der verkabelung?!
    wenn man durch die waschstraße fährt kommt da mehr als genug wasser hin...
    wie wird die kabelverlegung dann damit alles dicht is?!

  • ich hab das schon seit fast ein jahr drin mit den led strips und bis jetzt keine probleme mit wasser usw. ich hab das kabel extra gelegt. wenn du interresse hast wie ich das gemacht habe schicke mir deine e-mail adresse und ich mache mal ein paar bilder da kannst du dir das vieleicht besser vorstellen wie du es machen kannst

  • Morgen zeige ich euch mal bilder hätte nicht gedacht das sie so gut leuchten für den preis



    Die Kabel habe ich in eich Schlauch gelegt schaut erst mal besser aus , und es wird nicht Geknickt . Dann bin ich hinter das Gummi gegangen dann war das Problem wie im Innenraum kommen , Ich habe mich endschlossen ein V in das Blech zu machen wo das Gummi eingesteckt wird .

  • Sieht ganz gut aus, das blöde ist nur das dein Kabel dann immer zwischen Tür und Gummi eingeklemmt wird. Nicht wegen dem Kabel aber ggf wirds dann da leicht undicht. Ist an der Unterseite der Tür nicht eh ein Loch wo du mit dem Kabel durch kannst?

    [size=12]Auf diesem Planet leben Autos.
    Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
    sie gehen sogar für sie arbeiten.

  • Es geht doch soweit ich weiß nur darum, dass man beim fahren andere Verkehrsteilnehmer nicht stören oder irritieren kann,
    Unzerbodenbeleuchtund ist zu Show Zwecken ja auch erlaubt (so mein aktueller wissen-stand) eben nur nicht beim fahren


    Daher sehe ich da Keime Probleme wenn das du unten an der Tür ist die normalerweise ja auch nur beim stehenden Fahrzeug offen sein sollte ;)


    Für ne ganz genaue Info musste wohl kurz beim TÜV fragen


    Lg

  • Die Einstiegsbeleuchtung ist erlaubt, aber soweit ich weiß nur in weiß.

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    sie gehen sogar für sie arbeiten.

  • hast du da einfach bei der türe und an der ,,karosserie'' ein loch gebohrt, wo du dan mit den kabeln in den inenraum kommst?

  • Den Strom hast ja vom Innenraum, wo genau hast dann die Stromquelle?
    Unter dem Licht am Dachhimmel? War das viel Kabel?

  • Die Einstiegsbeleuchtung ist erlaubt, aber soweit ich weiß nur in weiß.

    Das ist richtig. Hab ja damals auch ne Einstiegsbeleuchtung gebastelt und vorher beim TÜV nach gefragt. Hatte ich irgendwo schon mal geschrieben, aber hier noch mal die Antwort des TÜV:
    Die einschlägigen Vorschriften unterscheiden nicht zwischen lichttechnischen Einrichtungen
    „in“ u „an“ Fz, wobei jedoch unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Zweckbe-
    stimmungen die außen an den Fz ein- oder angebauten Einrichtungen immer ihre
    vorgeschriebene Wirkung nach außen erzielen müssen, sieht man von den Kon-
    trollleuchten für FzFührer einmal ab. Dementsprechend gelten die Vorschriften des § 49a der Strassenverkehrsordnung
    Abs 1 u Abs 4 für lichttechnische Einrichtungen, die außen an den Fz ein- oder an-
    gebaut sind u deren Wirkung außen erkennbar ist (erkennbar sein muss).
    Welche Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen „in“ Fz (also im Fahrer-/Fahr-
    gast- oder Laderaum) gelten, ist nicht näher ausgeführt. Bei diesen Einrichtungen
    muss zunächst differenziert werden zwischen solchen, deren Wirkung auch nach
    außen dringt oder die den FzFührer behindern könnten u solchen, deren Wirkung auf
    die FzInnenräume beschränkt ist (zB Leselampen oder Innenbeleuchtung ohne
    Blendwirkung für FzFührer oder sich außerhalb des Fz befindliche Verkehrsteil-
    nehmer, Beleuchtungseinrichtungen in geschlossenen Laderäumen). Letztgenannte
    lichttechnische Einrichtungen „in“ Fz werden weder von § 49a noch von § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge)erfasst –
    ihr Einbau unterliegt insoweit keinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. An-
    ders ist die Sachlage bei „in“ den Fz eingebauten lichttechnischen Einrichtungen mit
    Wirkung nach außen. Hier ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob § 30 Abs 1 Nr 1 greift.
    Dies ist zB immer dann gegeben, wenn durch diese Einrichtungen andere Verkehrs-
    teilnehmer geblendet – mithin „mehr als unvermeidbar gefährdet“ – werden oder das
    durch Vorschriften vorgegebene „Signalbild“ einschließlich der Farbcodierung der
    Fz in Frage zu stellen ist.
    Der von Ihnen beschriebene Anbau in den Türverkleidungen mit nur indirektem Licht nach hinten bedeutet keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
    Er ist somit zulässig.


    Das schreiben hab ich mir gleich ausgedruckt und im Handschuhfach liegen, falls mal die Rennleitung mehr zu wissen meint ;)

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