Bestimmung für die Anbringung des Kennzeichens

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin momentan am total umbau meines Pumas und mein Kennzeichen zerstört die ganze Optik meiner neuen Front :thumbdown: Ist ja leider immer so..
    Jetzt will ich das Kennzeichen immerhin an der Seite anbringen, damit es nicht ganz so "störend" im Blickfeld ist..
    Meine Überlegung ist nur, gibt es bestimmte Bestimmungen? Beispielsweise dass es eine bestimmte höhe haben muss oder einen bestimmten Abstand nur haben darf vom ursprünglichen Kennzeichenplatz? Deutschland hat ja für alles eine genaue Regelung, also denk ich nicht dass sie diesen Bereich auser acht gelassen haben..


    Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen würde! Vielen Dank im Voraus!

  • Also das Kennzeichen muss eine höhe von mindestens 20cm haben und darf die natürliche Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
    Inwiefern dass jetzt anner Seite angebracht werden darf oder so weiß ich net. Aber die Alfas haben ja auch die Kennzeichen anner Seite.
    Von daher ist das dir überlassen würde ich mal sagen,


    gruß Smani

  • (6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

    • bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,

    • bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und

    • bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen den Anforderungen der Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 28. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.

    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.



    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php


    verdammt smani war schneller -.-

    Mittermeier: "überal steht irgendwo ein Schwabe und rechnet!"

  • Danke euch beiden :) Beruhigt mich ziemlich! Werds dann mit einem speziellen Glettverschluss anbringen, hoff es hilft meiner Optik :thumbup:
    Freu mich total darauf! Jippiii

  • Niemals :) Ich muss eher aufpassen dass es nicht zu viele werden so wie ich mich freu !! Wird aber noch 2-3 Wochen dauern bis er endgültig fertig ist! Bzw. auf meine neuen Felgen muss ich noch bis Ende März, anfang April warten :(

  • Werds dann mit einem speziellen Glettverschluss anbringen,

    Das Kennzeichen muß aber gegen Diebstahl gesichert sein, also nur mit Werkzeug abnehmbar.
    Vorne mußte aber wirklich nur die Mindesthöhe und die Neigung einhalten. Bei Geländewagen Traktoren und ähnliche wird das auch schon mal aufs Dach geschraubt. Nur hinten gibts ne Maximalhöhe.

    [size=12]Auf diesem Planet leben Autos.
    Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
    sie gehen sogar für sie arbeiten.

  • Die Kennzeichenhalter sind ja auch nicht dafür vorgesehen das mann die einfach so aufklappen kann (auch wenn das geht).
    Der Verlust vom Kennzeichen ist auch doof, je nachdem muß mann dann neue beantragen.


    Beim Suzuki hab ichs auch schon geschaft das das Kennzeichen aus dem Halter raus ist, war zum Gluck nur ein Kurzzeitkennzeichen, dafür wollte ich nicht tauchen gehen :D

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  • Der Verlust vom Kennzeichen ist auch doof, je nachdem muß mann dann neue beantragen.

    der Verlust eines Kennzeichens ist teuer, denn bei Verlust muss das Fahrzeug mit neuem Kennzeichen erneut zugelassen werden. also nix mit einfach mal Kennzeichen nachmachen und gut.
    man hat dann die Gebühren für das Abmelden und neu Anmelden. dass heißt man muss einen neuen Brief machen lassen und einen neuen Schein sowie zwei neue kennzeichen. das kann locker mal 70€ kosten und das alte Kennzeichen wird dann für mindestens 5 Jahre gesperrt


    ein ehemaliger Kollege von mir, hatte sein kennzeichen mal an allen 4 ecken mit Kabelbinder am Racinggitter genau mittig Plaziert.
    als er beim Tüv war wollte er ihm erst keine Plakette geben, weil Kabelbinder als Befestigung nicht reichen würde.

  • Ein bekannter von mir hat es auch mit einem speziellen Klettverschluss angebracht, da hat der TÜV gar nichts gesagt.. Weil wenn du das Kennzeichen entfernen willst, verbiegt sich dass schon weil es so einen extremen Halt hat! Also leicht ist es nicht, als aus einer Halterung zu bekommen!

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