Ähmmm, ihr schreibt alle, ein Reserve- / Notrad wäre nicht mehr Pflicht. Seid ihr da sicher?! Richtig ist soweit, dass man, wenn man kein Reserverad mitführt, zumindest eine Einrichtung mitführen muss, die eine Notreparatur des beschädigten Reifens ermöglicht, um dann mit Notlaufeigenschaften die nächste Werkstatt anzufahren! Meine Swifty Suzzy hat von Haus aus kein Reserverad mehr, wohl aber von Haus aus ein Set besytehend aus Reifenpilot sowie eine elektrisch betriebene Pumpe für's Reifenaufblasen an Bord, ohne eine entsprechende Einrichtung würde ein Auto keine TÜV-Genehmigung bekommen!
Die Strassenverkehrsordnung schreibt zwar nicht explizit ein Reserverad vor, wohal aber schreibt sie vor, dass man Sorge dafür tragen muss, dass ein Fahrzeug, sollte es nicht erheblich beschädigt sein, schnellstmöglich aus einer bestehenden Gefahrensituation zu entfernen ist. Bei einem Platten auf der Autobahn heisst das normalerweise Ersatzrad aufziehen bzw. Reifenpilot benutzen und Fahrzeug von der Autobahn bringen! Habt ihr beides nicht und kommt die Polizei, während ihr auf den ADAC wartet, kann das teuer werden, weil ihr eure Sorgfaltspflicht verletzt habt und euer Auto nicht schnell genug aus dem Gefahrenbereich entfernt habt! Das bedeutet natürlich auch, dass ein Reserverad regelmässig überprüft werden muss ebenso, wie der Reifenpilot, ob der noch verwendbar ist (keine Beschädigung bzw. ich meine, da wäre auch so ein Datum drauf, bis wann der einwandfrei nutzbar ist, bin da aber nicht sicher). Mein TÜV hat, wie ich noch selber hingefahren bin, das immer überprüft, war das Reserverad nicht in Ordnung, war es zumindest ein leichter Mangel, der vermerkt wurde.
Also bitte keine Halbwahrheiten hier verbreiten, u.U. kommt euch das teuer zu stehen!