Abschleppösen

  • Will mein Heckcleanen und darum meine Fragen.
    Sind Abschleppösen pflicht in Deutschland?
    Reicht eine Abschleppöse (Hinten oder Vorn)?


    Wär über schnelle Antwort sehr glücklich :thumbup:

  • Ich zitiere die StVZO:


    § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.
    ...
    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein


    Frage damit beantwortet?!

  • Ich zitiere die StVZO: ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist


    Beim Puma ist doch eine Anhängelast nicht zulässig!? Oder irre ich mich jetzt?

  • Also vorne hab ich noch eine, war mir auch wichtig da man ja nie weiss ob man mal abgeschleppt werden muss.
    Hinten hab ich keine mehr, da ich mit dem Puma niemand abschleppe. Dafür gibts genügend andere Autos...

  • Beim Puma ist doch eine Anhängelast nicht zulässig!? Oder irre ich mich jetzt?

    Jein. Da bei uns im Fahrzeugschein unter O.1 bzw. O.2 nix steht (techn. zulässige Anhängelast gebremst / ungebremst), ist es theoretisch möglich, die Abschleppöse wegzulassen. Man sollte aber wissen, dass diese Anhängelast für eine Steigung bis 12% gilt, bei einer niedrigeren Steigung aber kann durchaus (mehr) gezogen werden. Hinzu kommt, dass nun mal vom Hersteller eine Abschleppöse hinten eingebaut wurde, das kann u.U. zu einem Mängelbericht führen, wenn sich jemand auskennt. Denn alles, was vom Hersteller an's Fahrzeug angebaut wurde, ist muss auch zu einem späteren Zeitpunkt dran sein und funktionieren.

  • Bei allen STM/Spoilerwerk Fronten bleibt die orginal Durchführung erhalten, so auch bei mir! :D Beim Heck entfällt sie!

  • Bei einem Unfall oder dem Liegenbleiben wird das mit Sicherheit teuer, Gesetz dem Fall das Fahrzeug muß abgeschleppt werden! Natürlich besteht die Möglichkeit dem Abschleppunternehmen mitzuteilen das es sich um ein Tiefergelegtes Fahrzeug mit entsprechenden Anbauteilen handelt, dann kommt das Auto an den Kran...aber nicht jeder Abschlepper hat sowas...ich weiß zwar nicht was das Kostenmäßig ausmacht, aber wenn man ein Verkehrshindernis darstellt und aufgrund solcher Umstände auch ein Verkehrshindernis bleibt wird das sicher geahndet!


    Die Abschleppöse vorne ist Pflicht!

  • Vorne macht ja auch mehr Sinn wie hinten, so kann mer den auch schnall mal von der Schnellstraße runter holen ohne größerem Aufwand.

    [size=12]Auf diesem Planet leben Autos.
    Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
    sie gehen sogar für sie arbeiten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!