Hallo,
ich habe an meinem Puma folgende Sachen verbaut:
vorne und hinten 30 mm tiefer,
Borbet LV 4 Felgen, 17" mit 215/35 R 17 Bereifung,
rundum 25 mm Spurplatten.
nun meinte heute meine Werkstatt, dass der TÜV das Auto so nicht abnehmen wird,
da beim kompletten einfedern der Reifen am Kotflügel streift.
meine frage: wenn ich federwegsbegrenzer einbaue, so dass die federn nicht komplett einfedern können, ist dann eine abnahme durch den tüv realistisch?
zur Info: die felgen wurden samt tieferlegung vom tüv eingetragen, zu diesem zeitpunkt waren die spurplatten noch nicht angebaut.
ne woche später hab ich dann die platten angebaut. als ich dann was bei meiner werkstatt richten lies, wollte der tüv mensch die felgen wieder austragen. mein mechaniker hat dann gemeint, er solle es lassen, da er nicht wisse, ob ich die platten wo anders eintragen lies.
ich fahr mit den Platten seit ca. 4 wochen rum, und hab auch bei mir im hof mit 6 mann getestet ob irgendwo was streift, aber ich habs nicht geschafft, dass er bis zum streifen einfedert.