Bekomme ich das Eingetragen: 30 mm tiefer, 215/35 R 17, rundum 25 mm Spurplatten

  • Hallo,
    ich habe an meinem Puma folgende Sachen verbaut:


    vorne und hinten 30 mm tiefer,
    Borbet LV 4 Felgen, 17" mit 215/35 R 17 Bereifung,
    rundum 25 mm Spurplatten.


    nun meinte heute meine Werkstatt, dass der TÜV das Auto so nicht abnehmen wird,
    da beim kompletten einfedern der Reifen am Kotflügel streift.


    meine frage: wenn ich federwegsbegrenzer einbaue, so dass die federn nicht komplett einfedern können, ist dann eine abnahme durch den tüv realistisch?


    zur Info: die felgen wurden samt tieferlegung vom tüv eingetragen, zu diesem zeitpunkt waren die spurplatten noch nicht angebaut.
    ne woche später hab ich dann die platten angebaut. als ich dann was bei meiner werkstatt richten lies, wollte der tüv mensch die felgen wieder austragen. mein mechaniker hat dann gemeint, er solle es lassen, da er nicht wisse, ob ich die platten wo anders eintragen lies.


    ich fahr mit den Platten seit ca. 4 wochen rum, und hab auch bei mir im hof mit 6 mann getestet ob irgendwo was streift, aber ich habs nicht geschafft, dass er bis zum streifen einfedert.

  • genau so was hatte ich auch vor habe ja auch die borbet lv4 in 7x17 wenn du da ne möglichkeit findest wäre ich echt dankbar. wobei ich aber 205/40 r17 fahre


    kannst du mal bilder machen wie es aussieht mit der tieferlegung und den spurplatten würde mich echt interessieren.


    danke im vorraus

  • Also so wie das aussieht, müsste es dir jeder eintragen! Du kommst mit den Platten auf ne ET von 13, dass sollte nun wirklich kein Problem sein!
    mfg

    2% Achsverbreiterung unterschritten - also von wegen das trägt jeder ein :whistling: . Per Einzelabnahme muss das aber eintragbar sein, kann mir nicht vorstellen dass da was schleift. Letzlich gilt wie immer: auf die Laune des TÜV'lers kommt es an.

  • Nein,das hat nichts mit Spitzfindigkeiten zu tun. Sondern wir wollen die Leute hier richtig informieren, und das Unterschreiten der maximal zulässigen Achsverbreiterung von 2% ist eben nicht überall eintragbar! Das sollte man einfach wissen & eben das entsprechende Gutachten parat haben. Einfach zu sagen "Passt ohne probs!" ist genauso wenig hilfreich!
    Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder mal 9J Felgen mit ET10 schon mal drauf hatte... aber mein Beitrag sollte überhaupt nicht gegen dich persönlich gehen, ehrlich nicht :thumbup: !


    Wie schon gesagt wurde: häufig hilft schon das Wechseln der Prüfstelle.

  • Wo Black-ST Recht hat, hat er Recht. Die Gutachten für die Radreifen-Kombinationen werden ja schliesslich immer für den Serienzustand erstellt, der Felgenhersteller kann ja schliesslich schlecht hergehen und auch noch etliche Spurverbreiterungen berücksichtigen. Wenn also jemand auf eingetragene Felgen noch Spurverbreiterungen zusätzlich draufmacht, verliert die Eintragung automatisch ihre Gültigkeit.


    Streng genommen kann jeder Prüfer eine Eintragung ablehnen, die er in keinen Schriftstücken findet. Auch eine Einzelabnahme kann nicht erzwungen werden, auch diese liegt im Ermessen des Prüfers. Wenn sich 10 Prüfer weigern, kannste nix dagegen machen, haste halt Pech gehabt.

  • Das stimmt wohl. Wechsel den Prüfer, rein vom optischen liegt deine Mieze viel höher als meine und bei mir hatte ich damit noch nie Probleme. Meine alten Felgen hatten ET5 und die hatte ich eingetragen, ganz ohne irgendwelche Gutachten oder sonstiges....

  • tagchen,
    also war heute bei meiner werkstatt, der tüv war auch da. bin dann mit dem tüv prüfer das teilegutachten durchgegangen, dann hat er gemeint "jo des geht so in ordnung". er hat noch kurz geschaut ob das auch mein auto ist, dann auf die platten ob da die nummer drauf steht,
    dann hat er es eingetragen.


    aber ich finds echt krank, wie einem die vertragswerkstätten immer angst machen, was man nicht eingetragen bekommt usw.


    also topic kann geschlossen werden.


    mfg

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