Blinkeranzeige ist schonmal auch Pflicht:
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers
angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt
werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und
für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die
Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
Anzeige für Nebelschlussleuchte auch:
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch
eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut
sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
Es gibt halt leider nicht DIE Vorschrift dazu. Vielles muss dir zusammensuchen. Für einige Anzeigen sind Größen und Farben vorgegeben.
Greez
Marcy