Wrw Umbau eintragen ?

  • Hey Leute,


    Habe mir weiße streuscheiben für die heckleuchten besorgt. Meine Frage ist. Kann bzw muss ich das Eintragen lassen?
    Habe mit der Suchfunktion nix gefunden.





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  • Stimmt nicht.
    Es ist keine Grauzone, sondern illegal da die Prüfung nur für die unveränderten Lampen gilt.
    Ganz streng genommen erlischt dadurch sogar die Zulassung des Fahrzeugs (siehe "Veränderung an Beleuchtungsanlage" ) und wenn das bei einem Unfall auffällt und irgendwie als "Grund" für einen Auffahrunfall herrangezogen wird... denkt euch den Rest.
    Sicher machen es viele und bisher ist noch nichts passiert, aber das macht es nicht legal und man sollte nichts dergleichen verbreiten.


    Nach der Logik kann ich auch einen Motor aus dem Ford GT in einen KA einbauen ,, ist ja auch geprüft und in einem Ford abgenommen.

    Jährlicher Saisonhöhepunkt: :wink: European Ford Puma Meeting 2-4.09.2016 :thumbup:


    - Ford Puma RS -> Prototyp || 283ps eingetragen

  • @Marvin, dein Beispiel ist ein bisschen arg überzogen, denn das zieht ja noch veränderungen am fahrwerk und bremssystem nach sich ;)


    klar ist es alles nicht schick und es sollte sich auch problemlos eintragen lassen.
    denn lt. vorschrift muss das ding in einer definierten leuchtstärke (durch das legale E-Zeichen gewährleistet) und gelb blinken. die streuscheiben sollen das licht streuen ohne es wie linsen zu bündeln oder in der (illegal ;)) lasierten form abzudunkeln.


    in summe ist es das zusammenlegen von geprüften streuscheiben und geprüften lampen, die nach gesundem menschenverstand eingetragen werden können sollten.


    und wenn man sie nicht einträgt ist es kein direkter eingriff in die sicherheit, denn genausogut könnte die birne defekt sein, darum sage ich grauzone. andernfalls kann ein nicht eingetragener heckflügel auch schuld sein, das du jemandem auffährst, weil der an der ampel zurücksetzt ;)

  • Es stimmt streng genommen was Marvin sagt.
    Aber es wird dir in keiner Situation je passieren, dass dir dieser Umstand als Grund für einen Unfall ausgelegt wird.
    Wer es der Vollständigkeit halber eintragen lassen will, sollte das machen. Wer nicht, lässt es halt.


    Ich würde dafür nicht extra zum TÜV fahren sondern mal mit einer anderen Eintragung kombinieren (Fahrwerk, Felgen, Spoiler,...).

  • Ihr seht das echt zu lässig.
    Eine Eintragung bedarf per definition eines kompletten Lichttest.
    Wenn euch einer drauffährt und sagt ich habe den Binker nicht gesehen müßt IHR nachweisen das das auf keinen Fall an eurem Blinkerumbau gelegen haben könnte.
    ( Hier schonmal viel spaß dabei, und wenn euch da kein Strick draus gedreht wird, dann nur wenn der Anwalt der anderen Partei keinerlei Ahnung hat. )


    Und wenn der Unfall danach aufgrund einer nicht zulassigen Modifikation entstanden ist zahlt auch keine Versicherung.
    Wir sind hier in Deutschland so einfach ist das nicht.


    Die WRW umbauten sind in keinster weise geprüft und somit illegal.
    Nicht mal die Streuscheiben sind irgendwie geprüft.
    Die eine hat eine Prüfung für Einen Rückfahrscheinwerfer und die andere für einen Blinker.
    Ob ihr lasiert oder WRW umbauten macht, macht so keinen Unterschied.
    WRW fällt lediglich nicht so sehr auf.


    Und die Hella Module sind eine ganz andere Geschichte.
    Hier hat jedes Modul eine Prüfung für sich und somit müßte man diese nicht mal eintragen wenn sie sich an der vorgeschriebenen Stell befinden.


    Gefällt vielleicht nicht jedem, ist aber so.

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  • Okay. Kann man es denn eintragen lassen oder nicht? War gestern beim TÜV und der meinte das jegliche Änderung an Lichtern illegal und nicht eintragbar ist. Aber das kann doch nicht sein oder ?



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  • Ich würde das nicht extra vom TÜV abnehmen lassen, hatte auch immer auf WRW umgebaut und da hat weder der TÜV noch die Polizei was dran auszusetzen gehabt.
    Ist ja nicht eine Änderung wo die Lampen dann in irgendwelche Richtungen hinleuchten und andere stören.
    Gibt so viele Fahrzeuge wo weisse Gläser mit orangenen Blinkerbirnen gefahren werden, was mitlerweile normal ist.
    Vor einigen Jahren, zu Zeiten von D&W, kenn ich noch, dass man bei weißen Blinkergläsern eine ABE dazu bekommen hatte.
    Ich sehe den WRW-Umbau auch locker, ist vielleicht nicht ganz richitg, aber es gibt andere Sachen die mit mehr Vorsicht zu genießen sind. Z.B. Bremsenumbau

  • Das lichtechnische Gutachten bezieht sich auf den org Zustand der Rückleuchten.
    Bei jeder Änderung erlischt die BEL egal ob man auf wrw umbaut; die scheibe entfernt.
    Ich habe mein Hella wrw Umbau eintragen lassen......auch wenn streng genommen die eintragung nix wert ist...dafür habe ich im ernstfall ne rechtsschutz..
    Woher soll ich wissen was legal ist und was nicht; wenn mir ein Prüfer das einträgt ist es mir recht; er muss ja wissen was er darf, darum hat er ja den ING.

  • Ich hab auf weis grau weis umgebaut, Mitte komplett hella und vor
    ist auch kein glas mehr drauf.
    die einzige e kennung die es noch gibt ist auf den hella modulen.


    als ich im Dezember angehalten wurde haben die nach der e kennung
    gesucht und nur bemängelt das ich keine Reflektoren dran hab.

  • Logisch, wie schon geschrieben:
    Hella , einzeln geprüft, e-kennung zulässig
    WRW ,nur komplett geprüft , e-kennung ungültig , nicht zulässig

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  • Streng genommen ihr fahrt vor jemand der weiss das ihr nen WRW Umbau am Puma gemacht habt(weil er es bei nem Kumpel gesehen hat,NUR MAL ANGENOMMEN)und der fährt euch auf und sagt dann bei der Polizei das er irgendwie irritiert wurde durch die umgebauten Rückleuchten und die Polizei prüft das dann kann es schon Probleme geben,ich weiss das ist äusserst unwahrscheinlich aber möglich.

  • wie schon so oft erwähnt... es gibt die hella-module. was anderes gibts nicht... zumindest für den puma.
    die einzige mölgichkeit den wrw umbau eintragen zu lassen wäre, wenn ihr euch viele zusammen tut, zusammen legt und ein lichttechnisches gutachten machen. geht!
    und schon habt ihr n gutachten, was bestätigt, dass die lampen und alles nach TGL sind und schon is es rechtlich sicher!
    aber so ein gutachten kostet ca. 1.000,- bis 2.500,- €
    die prüfung is noch so einfach....

    Ford Ka mit Puma-Motor... Jeeehaaaa, Duuuude... (bald fertig)


    ...natürlich auch eine normal Katze :D (nach Ka-Fertigstellung, ist die Katze dran, mit Sanierung)

  • Gibt es denn irgendwelche Blinker die da rein passen. Also evtl irgendwelche Module?


    Wie wär denn der Gebrauch der Suchfunktion?! Aus dem Verlauf des Beitrages sollte ja inzwischen deutlich sein, dass das schon einige mit Hella-Modulen gemacht haben, da muss man das ja nicht wieder und wieder in neuen Beiträgen durchkauen, was zudem ja auch nicht im Sinne des Forums und seiner Regeln ist ... 8)

  • Die Hella Module gibt es für jede Beleuchtungsfunktion in unterschiedlichen Bauformen.
    Schau dir doch erstmal das Programm des Herstellers an.
    Dann sind in den meisten Fällen sämtliche Fragen beantwortet.

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  • Es gibt den aussenring als:
    Abblendlicht
    Abblendlicht/Bremslicht
    Reflektor


    und das innenmodul gibts als:
    Bremslicht
    Rückfahrlicht
    Blinker
    Nebelschlussleuchte

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